Tätigkeitsgebiete

Der Notar ist juristischer Ansprechpartner und Ratgeber seiner Mandanten in allen Lebenslagen. Er berät sowohl bei Transaktionen des Geschäfts- und Wirtschaftslebens als auch bei Rechtsfragen im persönlichen und familiären Bereich. Schwerpunkte sind dabei das Immobilienrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Unternehmensrecht. Um einen ersten Überblick über unsere Tätigkeitsbereiche zu erhalten, wählen Sie bitte in der Navigation das jeweilige Sie interessierende Fachgebiet aus.

Immobilienrecht

Der Notar entwirft und beurkundet Kaufverträge über Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen. Im Immobilienrecht geht es fast immer um erhebliche wirtschaftliche Werte. Daher ist eine ausgewogene Vertragsgestaltung, die wirtschaftliche Risiken zu vermeiden hilft, besonders wichtig. So muss z.B. geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt der Käufer den Kaufpreis möglichst risikolos zahlen kann oder der Verkäufer dem Käufer die Nutzung der Immobilie überlässt.

Die schenkweise oder teilentgeltliche Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld des Notars im Immobilienrecht. So lassen sich durch eine vorweggenommene Erbfolge häufig erbschaft- und schenkungsteuerliche Vorteile realisieren. Sichergestellt werden muss zudem das Versorgungsbedürfnis des Veräußerers, z.B. durch vorbehaltene Wohn- oder Nießbrauchsrechte oder Zahlungspflichten. Gerade bei vorweggenommenen Erbfolgen greifen viele Rechtsgebiete und Interessen der Vertragsbeteiligten ineinander.

Im Rahmen der Finanzierung von Grundstückskaufverträgen oder sonstigen Darlehensaufnahmen müssen häufig Grundschulden oder Hypotheken bestellt werden. Auch diese Rechtsgeschäfte werden mit Hilfe eines Notars vorgenommen. Auch bei allen anderen Rechtsfragen und Rechtsgeschäften rund um das Thema Immobilien und dingliche Rechte beraten wir Sie gerne und erarbeiten den richtigen Vertrag.

Der Notar erarbeitet und beurkundet nicht nur die Vertragstexte, sondern übernimmt auch die Abwicklung und den Vollzug des Immobiliengeschäfts mit sämtlichen beteiligten Stellen wie Grundbuchamt, Banken oder Betreuungsgericht. Hierdurch wird eine reibungslose, schnelle und professionelle Abwicklung des Immobiliengeschäfts sichergestellt.

Hier finden Sie ein Video, das den typischen Ablauf eines Immobilienkaufs erläutert.

 

Familienrecht

Im Familienrecht wird der Notar insbesondere bei der Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen tätig. Mittlerweile wird jede dritte Ehe geschieden. Um im Fall einer Scheidung vor bösen Überraschungen geschützt zu sein, empfiehlt sich daher eine auf die Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnittene Regelung zum Ausgleich des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Zugewinns, zur Aufteilung der Alterssicherung und zum nach der Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Der Notar geht dabei auch auf die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen dem Familienrecht und anderen Rechtsgebieten wie dem Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht ein.

Auch in einem Scheidungsverfahren kann der Notar als neutraler Berater und Schlichter zwischen den Ehegatten vermitteln und so zu einer einvernehmlichen Trennung beitragen. Hierzu entwirft und beurkundet der Notar eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, die sämtliche vermögensrechtlichen Fragen regelt und auch auf das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder eingehen kann.

Immer häufiger leben Paare auch dauerhaft ohne Trauschein zusammen. Für sie gelten die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung grundsätzlich nicht. Daher empfiehlt es sich auch hier, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Spätestens, wenn Kinder zur Welt kommen, Immobilien gemeinsam erworben werden oder gemeinsame Schulden aufgenommen werden, sollte vorab geregelt werden, was im Fall der Trennung gilt.

Auch in anderen Bereichen des Familienrechtes insbesondere bei der Durchführung von Adoptionen steht der Notar als Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei stellen sich für Lebenspartner vergleichbare Fragen wie für Ehegatten in einem Ehevertrag.

Erbrecht

Der erbrechtlichen Beratung durch den Notar kommt eine große Bedeutung zu. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag stellen sicher, dass Ihr letzter Wille klar und unmissverständlich formuliert, Streit zwischen den Erben vermieden und so Ihr letzter Wille im Erbfall auch tatsächlich durchgesetzt wird. Der Rat des Notars kann hier folgenschwere Fehler verhindern. So zeigt der Notar auf, welche erbrechtlichen Gestaltungsmittel auf Ihre persönliche Situation anzuwenden sind. Dabei hat er nicht nur die steuerlichen Aspekte im Blick, sondern vor allem auch zivilrechtliche und familiäre wie etwa das Versorgungsbedürfnis überlebender Angehöriger.

Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung steht der Notar auch bei der Regelung von sämtlichen weiteren Nachlassangelegenheiten zur Verfügung. Insbesondere führt er Erbauseinandersetzungen durch. Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Bei der Auseinandersetzung treten hier häufig Interessengegensätze auf. Als neutraler Berater hilft der Notar, eine auf den Einzelfall zugeschnittene und den Interessen aller Beteiligter Rechnung tragende Auseinandersetzungsvereinbarung zu entwerfen.

Auch Anträge auf Erteilung von Erbscheinen können beim Notar gestellt werden. Ihr Notar sorgt dafür, dass der Antrag richtig, eindeutig und klar formuliert ist, so dass Sie schnell gegenüber Banken oder Behörden ihre Erbenstellung nachweisen können.

Unternehmensrecht

Unternehmer müssen schnell und zielgerichtet auf Veränderungen von Märkten und Innovationen im In- und Ausland reagieren. Als professioneller juristischer Berater steht Ihnen in allen Phasen der unternehmerischen Tätigkeit der Notar zur Seite. Bei der Gründung von Unternehmen beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft). Vor allem organisatorische, haftungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Kriterien spielen hier eine Rolle. Wir gestalten die erforderlichen Verträge und veranlassen unverzüglich die erforderliche Anmeldung zum Handelsregister. Als Schnittstelle zum neuen elektronischen Handels- und Unternehmensregister ist der Notar mit der neuesten Technik und dem nötigen Know How zur schnellen und sicheren Übermittlung der Anmeldedaten zum Registergericht ausgestattet.

Auch nach der Gründung betreut der Notar Unternehmen in ihren laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt insbesondere für Satzungsänderungen, die Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder personelle Wechsel im Unternehmen.

Auch bei der Übertragung und Veräußerung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sind rechtlich komplexe Fragen zu regeln. Bei derartigen Unternehmenstransaktionen steht eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen den Vertragsteilen im Vordergrund. Auch andere rechtliche Rahmenbedingungen wie insbesondere das Steuerrecht werden bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.

Unternehmen müssen ihre Strukturen geänderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Unternehmensrechtlich kann dies Umstrukturierungsmaßnahmen wie Fusionen, Ausgliederungen einzelner Unternehmensteile oder einen Wechsel der Rechtsform erfordern. Auch diese Maßnahmen führt der Notar durch.

Unternehmensnachfolge

Insbesondere bei Familienunternehmen ist die sorgfältig durchdachte und durchgeführte Weitergabe des Unternehmens an die nächste Generation von erheblicher Bedeutung. Hier gilt es, teure Erbauseinandersetzungen zu vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Im Regelfall sollte der Übergang auf die nächste Generation fließend zu Lebzeiten des Seniors erfolgen. Dabei sind vielfältige Gestaltungen denkbar, um die Erfahrung des Seniorpartners mit der Innovationskraft der neuen Generation zu verbinden. Auch sind Modelle vorstellbar, nach denen die neue Generation schrittweise an das Unternehmen herangeführt wird und erst nach und nach auch gesellschaftsrechtlich Einfluss gewinnt.

Der Notar berät hier umfassend und entwirft und beurkundet den Betriebsübergabevertrag. Dabei hat er sämtliche von der Betriebsübergabe betroffenen Rechtsgebiete und die Interessen sämtlicher Beteiligter im Blick. Wichtig ist vor allem die Berücksichtigung steuerlicher und erbrechtlicher Gesichtspunkte. Einzugehen ist z.B. auch auf das Versorgungsbedürfnis des Übergebers. Schließlich sind auch die nicht in das Unternehmen nachfolgenden Kinder mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Auch für den Notfall sollte frühzeitig Vorsorge in Form eines Unternehmertestamentes getroffen werden. Eine klare vorsorgende Regelung auch für diesen unerwarteten Unglücksfall ist Voraussetzung für einen ungehinderten Fortbestand des Unternehmens.

Vorsorgevollmachten

Ein Testament regelt, was im Fall des Todes gelten soll. Ebenso wichtig sind Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder sonstiger schwerer Erkrankungen. Durch eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall kann man schnell in die Lage geraten, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen zu sein. Ehepartner und nahe Verwandte sind in solchen Situationen nicht automatisch befugt, für die betroffene Person handeln und entscheiden zu können.

Mit Hilfe des Notars kann man für solche Fälle Vorsorge treffen. Die wichtigsten Maßnahmen sind dabei die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Hierdurch kann die staatliche Anordnung von Betreuungsmaßnahmen verhindert werden. In der Patientenverfügung können dem Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt Vorgaben zur Behandlung in Fällen schwerer, unumkehrbarer Erkrankungen gemacht werden. Hier entspricht es oft dem Wunsch, in Frieden und menschenwürdig ohne intensivmedizinische Behandlung sterben zu können.

Der Notar veranlasst auf Ihren Wunsch auch die Eintragung der Erteilung von Vorsorgevollmachten im von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Vorsorgeregister. Diese Eintragung stellt sicher, dass im Vorsorgefall, also z.B. bei Pflegebedürftigkeit oder schwerem Unfall, Ihre Vollmacht auch tatsächlich berücksichtigt wird und es zu keiner Einleitung einer staatlichen Zwangsbetreuungsmaßnahme kommt. Weitere Informationen über das Zentrale Vorsorgeregister finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.

Treuhandtätigkeit

Im Rahmen von Grundstücksgeschäften und Unternehmenstransaktionen verwahrt der Notar Gelder, Wertpapiere und sonstige Wertgegenstände für die Vertragsbeteiligten. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Unparteilichkeit, Seriosität, Zuverlässigkeit und Integrität prägen traditionell den Beruf des Notars. Daher ist ihm gesetzlich die Aufgabe der Übernahme von Treuhandtätigkeiten zugewiesen.

So kann z.B. in Ausnahmefällen bei Grundstücktransaktionen die Hinterlegung des Kaufpreises auf einem Notaranderkonto erforderlich werden. Der Verkäufer erhält so die Gewissheit, bei Erfüllung seiner Lieferpflicht den Kaufpreis tatsächlich zu erhalten. Der Käufer hingegen kann sich darauf verlassen, dass sein Geld an den Verkäufer nur ausgezahlt wird, wenn der Verkäufer ihm das Eigentum am Kaufgegenstand verschafft.

Internationales Recht

Im modernen Wirtschaftsleben finden sich immer mehr internationale Bezüge. So sind z.B. bei Vertragsabschlüssen immer häufiger ausländische Gesellschaften beteiligt. Hier kann zweifelhaft sein, ob die Gesellschaft tatsächlich existiert oder durch die richtigen Personen vertreten worden ist. Hier beraten wir über die notwendigen beizubringenden Nachweise und Unterlagen, damit Sie von einem sicheren Vertragsschluss ausgehen können. Auch kann die Beteiligung ausländischer Gesellschaften besondere Sicherungsmechanismen im Vertrag erfordern.

Auch vor dem privaten Bereich macht die Internationalisierung nicht halt. So finden sich immer mehr gemischtnationale Ehen. Hier ist zu klären und gegebenenfalls zu regeln, nach welchem Recht die Ehewirkungen und insbesondere die Scheidungsfolgen zu beurteilen sind. Selbst beim Erwerb von Grundbesitz durch Eheleute, die in gemischtnationaler Ehe miteinander verheiratet sind, ist eine Prüfung erforderlich, ob das eheliche Güterrecht dem angestrebten Erwerbsverhältnis hinsichtlich des Grundbesitzes entgegensteht. Wichtig ist auch die klare Regelung internationaler Erbfälle. So verfügen viele Deutsche über Vermögen im Ausland, umgekehrt haben viele Ausländer Wohnsitz und Eigentum in Deutschland. Hier muss geklärt werden, nach welcher Rechtsordnung das Vermögen übergeht.

In diesen Fällen mit Auslandsbezug ermitteln wir sorgfältig die Rechtslage und finden die sachgerechte Gestaltung für Ihren Fall.

Sonstige Rechtsgebiete

Auch in anderen Rechtsgebieten stehen wir als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Der Notar ist in erster Linie Vertragsgestalter. Er verfügt daher über große Erfahrungen, die Interessen der Beteiligten eines Vertrages einzuschätzen, vorausschauend mögliche Konfliktfelder zu erkennen und diese Interessen in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Sowohl die Tätigkeitsgebiete eines Notars als auch die Rechtsentwicklung unterliegen einem ständigen Wandel. Der Notar ist daher darin geübt, sich einem neuen Rechtsumfeld schnell anzupassen.

Schon die strengen Zulassungskriterien zum Beruf des Notars bieten zudem Gewähr für eine exzellente juristische Fachkenntnis.

Unser Standort

Dr. Sebastian Apfelbaum
Notar
Ludwigstraße 6
97816 Lohr a. Main

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
07:30 - 17:00 Uhr durchgehend

Standort auf Google Maps öffnen