Beratung und Beurkundung
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf das Grundstücks- (u.a. Grundstücksübertragungen, Grundschulden), das Unternehmens- (u.a. Gründung, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen), das Erb- (u.a. Testamente, Erbverträge, Erbscheine, Erbauseinandersetzungen) und das Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionen).
Hier übernimmt der Notar folgende Aufgaben:
- Beratung: Der Notar ist Vertragsgestalter und berät umfassend sowie kompetent bei Vorgängen sowohl des Geschäfts- und Wirtschaftslebens als auch im privaten und persönlichen Bereich.
- Beurkundung von Willenserklärungen: In der Beurkundung wird der Vertrag oder die Erklärung nochmals umfassend vom Notar erläutert. Der Vertragsinhalt wird klar, verbindlich und fälschungssicher festgelegt.
- Vollzug: Viele notarielle Urkunden erfordern weitere Vollzugsmaßnahmen. Diese werden vom Notar und seinen Mitarbeitern übernommen, so dass es zu einer schnellen, für den Mandanten oft geräuschlosen und sicheren Abwicklung der Urkunde kommt.
- Streitschlichtung: Durch die notarielle Streitschlichtung können insbesondere bei Erbstreitigkeiten, Scheidungsvereinbarungen, Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder unter Nachbarn teure und langwierige gerichtliche Verfahren vermieden werden.
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften: Hier bescheinigt der Notar verbindlich, welche Person eine Erklärung abgegeben hat, oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original einer Erklärung.